Der maxchoice-sachbezugsscheck ist zur Zeit der einzige Gutschein, der alle aktuellen steuerlichen Anforderungen erfüllt:
Es muss eine genau spezifizierte Ware auf dem Scheck/Gutschein stehen.
Es darf kein Betrag auf dem Gutschein stehen wie z.B. die Bezeichnung „im Wert von“ o.ä.
Jedem Mitarbeiter dürfen monatlich maximal € 44 zugewendet werden.
So einfach geht’s:
Welche Händler ihren Scheck einlösen, erfahren Sie bei Ihrem Vorgesetzten.