Get Adobe Flash Player

sachbezugs-scheck

Mitarbeiter ganz einfach prämieren!

Gutscheine als Sachbezüge                                                   Neue Rechtsprechung beachten!

Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Gutscheine fürs Tanken oder zum Erwerb von anderen Sachbezügen. Diese Motivationsmaßnahmen waren aus steuerrechtlicher Sicht aber oft nicht so einfach zu handhaben. Der Bundesfinanzhof entschied nun in mehreren Urteilen, dass bei der Ausgabe von Gutscheinen an die Arbeitnehmer immer dann ein Sachbezug vorliegt, wenn die Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, die Gutscheine in Bargeld umzuwandeln.

Dies ist beim Universalgutschein „maxchoice-geschenkscheck“ (www.maxchoice.de) gewährleistet.

Die neue Rechtsprechung zu Gutscheinen mit Betragsangabe ist nun auch von den Krankenkassen übernommen worden, so dass diese Gutscheine auch sozialversicherungsfrei sind.

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Informationen finden Sie z.B. unter folgenden Links:
Endlich geklärt: Tank- und Geschenkgutscheine sind steuerfreie Sachbezüge
WARENGUTSCHEINE: ABGRENZUNG ZWISCHEN BARLOHN UND SACHBEZUG VEREINFACHT

Kontakten Sie uns jetzt!

info@maxchoice.de oder telefonisch unter 02232-939263

Gerne stellen wir Ihnen unsere attraktiven und einfachen Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation vor. Verschenken Sie die Freiheit der eigenen Wahl und freuen sich über hochmotivierte Mitarbeiter.