Herzlichen Glückwunsch
zu Ihrem maxchoice-sachbezugsscheck!
Der maxchoice-sachbezugsscheck ist zur Zeit
der einzige Gutschein, der alle aktuellen
steuerlichen Anforderungen erfüllt:
Es muss eine genau spezifizierte Ware
auf dem Scheck/Gutschein stehen.
Es darf kein Betrag auf dem Gutschein
stehen wie z.B. die Bezeichnung „im
Wert von“ o.ä.
Jedem Mitarbeiter dürfen monatlich
maximal € 44 zugewendet werden.
So einfach geht’s:
Wählen Sie eine Ware
aus dem maxchoice-shop oder im Handel vor
Ort aus.
O Informieren Sie Ihren Vorgesetzten vorab,
welche Ware sie sich wünschen.
O Ihr Vorgesetzter notiert Ihren Waren-Wunsch
auf dem Sachbezugsscheck.
O Sie lösen den Scheck im Shop oder
Handel ein und erwerben Ihren Wunschartikel.
Welche Händler ihren Scheck einlösen, erfahren Sie bei Ihrem Vorgesetzten.
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